Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
Rechtliche Grundlagen: §§ 30 / 41 SGB VIII
Bei diesem Angebot handelt es sich um eine ambulante Hilfe, die sich an das einzelne Kind bzw. den
Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung des familiären Systems sowie des sozialen Umfeldes richtet.
Die Hilfe soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen
unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern. Der Erziehungsbeistand bzw. die Betreuungshilfe ist ein auf den individuellen Bedarf ausgestaltetes
Hilfsangebot.
Ziele können sein:
Aufarbeitung von Entwicklungs- und Sozialisationsdefiziten
Entwicklung sozialer Kompetenz Vermeidung der Herausnahme des Kindes
Konfliktfreies Zusammenleben durch Erarbeitung adäquater Problemlösungsstrategien
Stabilisierung des familiären Systems
Aktivierung vorhandener Ressourcen
Unterstützung bei Eingliederung in Schule, Ausbildung oder Arbeit
Entwicklung einer sinnvollen Freizeitgestaltung
Eigenverantwortliche Lebensführung