Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

Rechtliche Grundlagen: §§  30 / 41 SGB VIII

 

Bei diesem Angebot handelt es sich um eine ambulante Hilfe, die sich an das einzelne Kind bzw. den
Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung des familiären Systems sowie des sozialen Umfeldes richtet.

 

Die Hilfe soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen
unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern. Der Erziehungsbeistand bzw. die Betreuungshilfe ist ein auf den individuellen Bedarf ausgestaltetes Hilfsangebot.

 

Ziele können sein:

  • Aufarbeitung  von Entwicklungs- und Sozialisationsdefiziten

  • Entwicklung sozialer Kompetenz Vermeidung der Herausnahme des  Kindes

  • Konfliktfreies Zusammenleben durch  Erarbeitung adäquater Problemlösungsstrategien

  • Stabilisierung des familiären Systems

  • Aktivierung vorhandener Ressourcen

  • Unterstützung bei Eingliederung in Schule, Ausbildung oder Arbeit

  • Entwicklung einer sinnvollen Freizeitgestaltung

  • Eigenverantwortliche  Lebensführung

 

Rufen Sie einfach an oder nutzen sie unser Kontaktformular.

 

Geschäftsstelle

BAF e.V.
Friesenstr. 14
30161 Hannover

Tel.:  0511- 34869-0

FAX: 0511- 34869-22

 

Druckversion | Sitemap
© BAF e.V.