Projekt für unbegleitete minderjährige geflüchtete Ausländer (für 3 Monate)
Geflüchte Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14-21 Jahren können durch ihr
grenzverletzendes Verhalten straffällig werden.
Zielgruppe:
Bei der Zielgruppe handelt es sich um um 14 - 21
Jahre männliche geflüchtete
Ausländer, die von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht die Weisung
(ggf. auch im Rahmen einer Einstellung) erhalten haben, an einem 3 Monate
dauernden
Sozialen Trainingskurs im Rahmen § 10 JGG, bzw. 45/ 47 §§ teilzunehmen.
Vor der Gerichtsverhandlung findet ein gemeinsames Gespräch mit dem Teilnehmer,
der zuständigen Jugendhilfe im Strafverfahren und der Kursleitung statt, in dem geprüft
wird,
ob das Angebot passend ist.
Sowohl sprachliche Probleme als auch die Unkenntnis über Werte und Normen sowie Gesetze
der deutschen Gesellschaft, erschweren eine Integration in die bestehenden Sozialen
Trainingskurse. Um dennoch auch jungen geflüchteten Ausländern die Teilnahme an einer
Ambulanten Maßnahme nach dem Jugendgerichtsgesetz zu ermöglichen, bieten wir als
Ergänzung zu den bestehenden Leistungen einen zielgruppenspezifischen Sozialen
Trainingskurs an.
Inhalte können sein:
Werte und Normen der deutschen Gesellschaft
Rechte und Pflichten von AsylbewerberInnen,
Straftatbestand und Folgen von Rechtsbrüchen
das deutsche Rechtssystem
das deutsche Bildungssystem
Krisenkompetenztraining
Freizeitgestaltung
Traumapädagogische Elemente