Sozialpädagogische Familienhilfe


Gesetzliche Grundlage: § 31 SGB VIII


Die sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Umgang mit Ämtern und Institutionen. Die intensive Betreuung und Begleitung von Familien ist auf längere Dauer sowie auf die Mitarbeit der Familie angelegt. Sie orientiert sich an den aktuell vorherrschenden Familienthemen unter Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten der Familie. Das Hilfeangebot erfolgt ambulant, d.h. die Arbeit findet in der Regel vor Ort in den Familien statt oder aber in unseren Räumlichkeiten.

Diese Maßnahme richtet sich an Familien, deren Lebenssituation durch Mehrfachbelastungen sowie darüber hinaus durch besondere Krisen- und Konfliktsituationen gekennzeichnet ist und diese Situation nicht mehr alleine lösen können. Der Anspruch des Kindes auf Erziehung kann nicht mehr ausreichend erfüllt werden.

 

 

Ziele können sein:

  • Stärkung der Erziehungs- und Handlungskompetenz der Eltern

  • Stärkung und Förderung familiärer als auch anderer sozialer Beziehungen

  • Förderung und Unterstützung von Kommunikation- und Interaktion zwischen den Familienmitgliedern

  • Stärkung von Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl

  • Thematisierung und Bearbeitung von Abbrüchen (Beziehungen, Schule, Arbeit)

  • Strukturierung des Alltags

  • Entwicklung von adäquaten Perspektiven (in Schule, Beruf, Alltag)

  • Stabilisierung des Familiensystems

  • Vorbeugung der Notwendigkeit von familienersetzenden Maßnahmen

 

Voraussetzung:

Beantragung und Zustimmung zu einer entsprechenden Hilfe beim/ durch das zuständige Jugendamt.

 

 

 

 

 

Wenn Sie mehr zu der Sozialpädagogischen Familienhilfe lesen möchten, klicken Sie au fden folgenden Link: http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/spfh/root.html

Methoden.pdf
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Aufsuchende Familientherapie.pdf
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